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Hinweise für den Kauf von Landesimmobilien
Vor dem Verkauf wird ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt. Relevante Daten fasst das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) in einem Exposé zusammen und stellt dies Interessierten zur Verfügung.
Der Verkauf erfolgt üblicherweise im Rahmen eines Gebotsverfahrens. Wir bitten die Interessentinnen und Interessenten zunächst darum, ein Angebot abzugeben. Je nach Resonanz am Markt behält das Land sich vor, ein oder mehrere Nachgebotsverfahren durchzuführen, bis ein endgültiges Höchstgebot vorliegt.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Immobilienangebote sind immer freibleibend.
- Das NLBL behält sich vor, wann, mit wem und zu welchen Konditionen der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
- Das NLBL behält sich auch vor, einen Finanzierungsnachweis zu verlangen.
- Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
- Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins kann das NLBL höhere Angebote berücksichtigen.
- Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des NLBL eingegangen sein.
- Kaufverträge über Immobilien mit einem Verkaufspreis von mehr als einer Million Euro stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landtags.
- Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
- Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.