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Leitstellen des Bundes

Im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften sind Leitstellen des Bundes eingerichtet – und zwar für die Fachaufgaben Abwassertechnik, für Boden- und Grundwasserschutz, für die Liegenschaftsbestandsdokumentation sowie für Kampfmittelräumung. Die Leitstellen sind zuständig für die Fortschreibung der Baufachlichen Richtlinien für Liegenschaften des Bundes:

  • die Erkundung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen, Altlasten und Grundwasserverunreinigungen,
  • die Erfassung und Sanierung abwassertechnischer Anlagen,
  • die Räumung von Kampfmitteln sowie
  • die Grundlagen der Liegenschaftsbestandsdokumentation.

Die Bauverwaltungen aller anderen Länder können auf die Kompetenz in Niedersachsen zurückgreifen. Die Leitstellen sind im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) als Eigentümerin der Liegenschaften des Bundes tätig.

Konkret nehmen die Leitstellen folgende Aufgaben wahr:

  • Qualitätsmanagement: Die Leitstellen erstellen organisatorische und fachmethodische Verfahrensbeschreibungen und verfassen Beiträge zu Baufachlichen Richtlinien und Handlungsanleitungen. Außerdem führen sie Schulungen und Informationsveranstaltungen für die Bauverwaltungen in den Ländern und die Dienststellen des Bundes durch.
  • Datenmanagement: Die Leitstellen entwickeln Konzepte zur Datenerfassung, -führung und -nutzung. Zudem entwickeln sie Software und pflegen zentrale Datenbanken für das BMVg und die BImA.
  • Baufachliche Beratung und Unterstützung: Alle Bauverwaltungen der Länder sowie die Dienststellen des Bundes können sich an die Leitstellen wenden und Unterstützung erhalten – sei es bei der Aufstellung von objektbezogenen Fachkonzepten oder bei Verhandlungen mit Genehmigungsbehörden durch in den Leitstellen tätige, vom Bund ernannte Sachverständige.

Darüber hinaus berät eine Projektgruppe beim Staatlichen Baumanagement Hannover die Bundesministerien und begleitet große institutionelle Zuwendungsempfänger des Bundes. Ziel ist es, die Zuwendungen des Bundes zur Sanierung von Folgen des Altbergbaus und zum Flächenrecycling zu steuern und die Finanzmittel effizient einzusetzen.

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